Allgemeine Geschäftsbedingungen

Saalmiete

Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Preisliste.
Für Prüfungen, Ausstellungen und Anlässe mit Konzertbestuhlung ohne Aperitif, Mittag- oder Abendessen wird ein Zuschlag von 10% auf die Saalmiete verrechnet.

Saal Bereitstellung

In der Saalmiete ist eine einmalige Bereitstellung der gewünschten Bestuhlung inklusive.
Für weitere Einrichtungsänderungen im Saal erheben wir einen Zuschlag von CHF 50.00 pro Mitarbeitenden und Stunde.

Dauer der Reservation

Die gemieteten Räumlichkeiten stehen den Vertragspartnern zu den auf der Bestätigung ersichtlichen Zeiten zur Verfügung. Allfällige vorgängige Arbeiten der Veranstalter sowie Aufräumarbeiten oder Nachbearbeitungen sind bei der Reservation vom Veranstalter zu berücksichtigen. Für Verzögerungen auf Grund von zu kurzen Reservationen kann die Hotel Kreuz Bern AG für einen allenfalls verspäteten Veranstaltungsbeginn nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ist ein Raum im Anschluss an die Veranstaltung vermietet, sind wir auf pünktliches Verlassen des Raumes angewiesen und werden die Veranstalter falls notwendig darauf aufmerksam machen und auf die Freigabe des Raumes bestehen.

Information

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Hotel Kreuz Bern AG über den Charakter der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgetreu zu informieren, inklusive der zu behandelnden Themen. In den von der Hotel Kreuz Bern AG zur Vermietung angebotenen Räumen dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zur Gewalt aufrufen oder an denen in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden.
Die Hotel Kreuz Bern AG behält sich das Recht vor, von einem Veranstaltungsvertrag jederzeit zurück zu treten, sollten Informationen bekannt werden, die an der Seriosität des Veranstalters zweifeln lassen oder die darauf hindeuten, dass Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, die gegen die zuvor erwähnten Punkte verstossen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Veranstalter nicht vollständig und wahrheitsgetreu über den Charakter der Veranstaltung informiert hat.

Einrichten am Vorabend

Die Säle können je nach Verfügbarkeit bereits am Vorabend der Veranstaltung zum gültigen Halbtagestarif reserviert werden. Bei kurzfristen Anfragen kann nach Absprache mit der Hotel Kreuz Bern AG der Saal auch ohne Aufpreis vor dem vereinbarten Zeitpunkt eingerichtet werden.

Offerte

Unser Team der Kongressabteilung stellt auf Anfrage gerne eine unverbindliche, zeitlich befristete Offerte mit Optionsdatum aus. Nach Ablauf der Frist behält sich die Hotel Kreuz Bern AG das Recht vor, die Räumlichkeiten ohne Bericht freizugeben.

Bestätigung

Angenommene Offerten und direkte Buchungen werden durch das Kongressteam in schriftlicher Form bestätigt. Mit dieser Bestätigung sind die Räumlichkeiten für beide Parteien verbindlich reserviert. Zur Rückbestätigung der Einzelheiten bitten wir die Vertragspartner uns eine unterzeichnete Kopie der Reservationsbestätigung zukommen zu lassen.

Änderung des Veranstaltungsdatums

Wird der Anlass nicht am gebuchten Datum durchgeführt, sondern auf einen anderen Termin verschoben, liegt es im Ermessen der Hotel Kreuz Bern AG, die Annullationskosten allenfalls zu erlassen.

Annullationsbedingungen

Bei der Annullation definitiv gebuchter Veranstaltungen werden folgende Kosten zur Zahlung fällig:
bis 61 Tage vor dem Anlass:      keine (kostenlose Annullation)
60 – 31 Tage vor dem Anlass:      25% der Saalmiete
30 – 15 Tage vor dem Anlass:      50% der Saalmiete
14 – 08 Tage vor dem Anlass:      50% der gebuchten Leistungen
07 – 03 Tage vor dem Anlass:      75% der gebuchten Leistungen
ab 2 Tage vor dem Anlass:      100% der gebuchten Leistungen

F&B-Leistungen

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, in den Räumlichkeiten der Hotel Kreuz Bern AG mitgebrachte Getränke und Verpflegung zu konsumieren. Ausnahmen können in Absprache mit der Hotel Kreuz Bern AG genehmigt werden. Für mitgebrachte Weine verrechnen wir ein Zapfengeld von CHF 30.00 pro 75cl-Flasche.

Ausserordentliche Aufwände

Bei unvorhergesehenen zusätzlichen Aufwänden hat die Hotel Kreuz Bern AG das Recht, die anfallenden Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
Darunter fallen unter anderem übermässige Verschmutzung der Räumlichkeiten, mutmassliche Zerstörung von Einrichtungsgegenständen und/oder technischer Hilfsmittel.

Vorauszahlung

Ab einem bestimmten Buchungsvolumen ist es der Hotel Kreuz Bern AG erlaubt, eine Anzahlung für die Veranstaltung zu verlangen.